Prof. Dr. Paul Mecheril, Universität Oldenburg

Die Extremismusklausel ist oder war der paradoxe sicherheitspolitische Versuch, durch eine Verfahrensmechanik der Verdächtigung vage, aber folgenreiche Unterscheidungen zwischen „extrem“ und „nicht-extrem“ einzuführen, denen vermeintliche Funktionalität für staatliche
Überwachungsmotive zukommt. Paradox ist/war der Versuch, weil er Vertrauensbildung nicht nur verhindert, sondern das politische und soziale Engagement vieler Institutionen  und Einzelner so diskreditiert, dass sie auch psychologisch geschwächt werden und somit - ohne die Früchte ihrer Arbeit - indirekt und zukünftig eine Intensivierung staatlicher Kontrolle notwendig sein wird.


 

 

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