Änderungen der Extremismusklausel durch das Bundesfamilienministerium unbefriedigend
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus (BAGKR) äußern sich in einer gemeinsamen Erklärung zu der am Freitag bekannt gewordenen Änderung der Extremismusklausel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
In ihrer Erklärung heißt es: “Mit großer Genugtuung stellen wir fest, dass der von der Zivilgesellschaft beschrittene Weg erfolgreich war. Das Bundesfamilienministerium musste aufgrund des 18 Monate währenden politischen Drucks zahlloser Initiativen die Extremismusklausel verändern und den als ‘Bespitzelungsparagraphen’ bezeichneten Passus streichen. Diese Entwicklung zeigt, dass die Zivilgesellschaft auch unter hoher Belastung solidarisch zusammen steht und so demokratiestärkend wirkt. Bedauerlich dabei ist, dass erst der juristische Weg die Bundesregierung zum Einlenken zwang, wo doch gesellschaftliche Aushandlungsprozesse als Korrektiv den Königsweg demokratischer Entscheidungsfindung darstellen.”
Das Berufungsverfahren, unterstützt durch mehrere Gutachten, brachte an den Tag, dass die Klausel rechtswidrig war. BAGD und BAGKR zeigen sich erfreut darüber, dass nun das Bundesfamilienministerium (BMFFSJ) und auch das Bundesinnenministerium (BMI) zurück auf den Pfad der Rechtskonformität gefunden haben.
Extremismusklausel komplett streichen
Bei aller Freude über die aktuelle Entwicklung weisen die beiden Bundesverbände aber darauf hin, dass mit dieser Entscheidung erst die halbe Wegstrecke absolviert sei: “Das nach wie vor geforderte Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) zeugt weiterhin von einem tiefen Misstrauen des Bundesfamilienministeriums gegenüber zivilgesellschaftlichen Initiativen. Überdies ist das Bekenntnis in seiner einseitigen Fixierung auf den Staat als alleinigen Maßstab unzureichend und muss im Sinne einer starken Demokratie als untaugliches Instrument abgelehnt werden. Wir fordern nach wie vor eine komplette Streichung der Extremismusklausel. In Zeiten, in denen staatliches Fehlverhalten und Versagen von Behörden in Bund und Ländern im Zusammenhang mit dem NSU unübersehbar sind, kann zivilgesellschaftliches Engagement sich einzig auf die unveräußerlichen Menschenrechte berufen, die weit über die FDGO hinausgehen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir auch, dass mit der Änderung der Klausel nicht mehr die Verfassungsschutzberichte als Bewertungsmaßstab für die Einschätzung von Verfassungskonformität genannt werden.”
Steuergesetzgebung neue Hintertür -
Aktionstag am kommenden Mittwoch
Hier sehen BAGD und BAGKR die geplante Änderung des Steuerrechts als eine neue, gefährliche Hintertür, den Geheimdiensten diese Kompetenzen auf anderem Weg wieder zurückzugeben: “Die Geheimdienste in Deutschland sind mitverantwortlich dafür, dass die Terrorzelle NSU zehn Menschen ermorden und zwei Dutzend Menschen schwer verletzen konnte. Es ist ein Schlag ins Gesicht aller, die sich tagtäglich gegen Rassismus und Neonazis zur Wehr setzen müssen, wenn diese Organe nun darüber entscheiden sollen, wer gemeinnützig ist und wer nicht. Eine logische Konsequenz aus den Skandalen rings um den NSU muss sein, die Kompetenzen und Aufgaben der Verfassungsschutzämter radikal zu beschneiden. Ein Anfang wäre hier, ihnen die Entscheidung über die geplante Gemeinnützigkeitsüberprüfung zu entziehen.”
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