Bekenntniszwang des AStA der RUB gegen studentische Initiativen

Initiativenförderung an der RUB erhalten – ohne Bekenntniszwang!
Wir – Initiativen und KooperationspartnerInnen, die in den vergangenen Jahren vom AStA der Ruhr-Uni gefördert worden sind, und die mit ihm zusammengearbeitet haben – sind empört über den Vertrauens- und Tabubruch, der im Koalitionsvertrag des neu gewählten AStA begangen wird. Durch neue Regelungen will die Studierendenvertretung die Initiativenförderung ideologisch politisieren. In unseren Augen behindert der AStA mit dem eingeforderten Bekenntniszwang die Arbeit der Initiativen und stellt ihr Engagement unter einen Generalverdacht. Dagegen wehren wir uns.


Konkret haben die AStA-tragenden Listen Nawi, Internationale Liste, Juso-Hochschulgruppe und Gewi in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass Initiativen nur noch vom AStA gefördert werden sollen, wenn sie ein Bekenntnis “zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland” abgeben. Darüber hinaus soll die jeweilige Initiative erklären, dass sie diese Grundordnung “in keinster Weise (sic!) ablehnt, oder Tendenzen der Abschaffung dieser verfolgt”. Unverkennbar wurde hier die hochumstrittene “Extremismusklausel” der CDU-Familienministerin Kristina Schröder adaptiert. Zivilgesellschaftliche Gruppen, Gewerkschaften, Bildungsträger und selbst Parteien wie die SPD wehren sich bundesweit gegen den CDU-Vorstoß und werfen der schwarz-gelben Bundesregierung zu Recht vor, dass sie damit sozialem und demokratischen Engagement maßgeblich schade. Ein rechtswissenschaftliches Gutachten hat sogar ergeben, dass diese Form von Bekenntniszwang als Grundlage für öffentliche Förderung selbst als verfassungswidrig gelten kann.
Fakt ist, dass Schröder mit der Regelung vor allem Initiativen gegen Rechts in die Knie zwingt — und das in einer Zeit, wo im Gegenteil mehr Engagement in diesem Bereich dringend notwendig wäre. Unserer Meinung nach ist es nicht akzeptabel, dass ein AStA an der Ruhr-Uni nun ebenfalls solch eine vorurteilsbeladene und schädliche Praxis einführt.
Schließlich stellt die Klausel Initiativen nicht nur unter Generalverdacht, sondern sie steht dem Sinn von Initiativenförderung diametral entgegen. Die Förderung erfolgte bisher nach der Maßgabe, dass gefördert wird, was inhaltlich als unterstützungs- und förderungswürdig beurteilt wird. Grundsätzlich ausgeschlossen waren lediglich rassistische, sexistische, homophobe oder sonstige diskriminierende Projekte. Dadurch wurde an der Uni und in der Stadt eine beispielgebende Initiativenvielfalt befördert.
Eine “Extremismusklausel” in der Studierendenschaft zu verankern ist ein Novum in der BRD. Sie ist nicht nur unsinnig, sondern stellt auch einen klaren Bruch mit der Satzung der Verfassten Studierendenschaft dar, in der die Aufgaben der Studierendenschaft — ohne Einschränkung! — deutlich festgelegt sind: So hat sie unter anderem den Zweck, “die Bereitschaft zur aktiven Toleranz und die politische Bildung ihrer Mitglieder zu fördern, kulturelle Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen, sich für die aktive Sicherung des Friedens in der Welt einzusetzen, die Diskussion und die Veröffentlichung zu allgemeinen gesellschaftspolitischen Fragen zu ermöglichen”.
Die Verfasste Studierendenschaft hat also einen kulturellen, sozialen und politischen Auftrag, den unmöglich ein Stab von AStA-ReferentInnen
alleine erfüllen kann, sondern der notwendigerweise die weitreichende Förderung von Initiativen einschließt. Wir waren bereits darüber verwundert, dass die jetzt AStA-tragenden Listen anders als ihre VorgängerInnen die Initiativen nicht in den Diskussionsprozess über den Koalitionsvertrag eingebunden haben. Keines der Vorgängerbündnisse der vergangenen Jahre hat es versäumt, VertreterInnen der Initiativen während der Koalitionsverhandlungen einzuladen, um sich über ihre Lage zu informieren und um mit ihnen geplante Änderungen zu diskutieren. Dass die Listen Nawi, IL, Jusos und Gewi aber nicht nur mit den bisher üblichen Umgangsformen gebrochen haben, sondern sogar ohne Diskussion und Beratung mit uns eine solche Klausel vereinbart haben, die uns massiv betrifft, das ist in unseren Augen inakzeptabel.
Um es ganz klar zu machen: Wir, die unterzeichnenden Initiativen und KooperationspartnerInnen des AStA, werden das vom neuen AStA geforderte Gesinnungsbekenntnis nicht ableisten. Denn für unser — hauptsächlich
ehrenamtliches — kulturelles, politisches und soziales Engagement müssen wir uns nicht rechtfertigen. Gleichzeitig fordern wir den AStA nachdrücklich dazu auf, seinen satzungsgemäßen Aufgaben gerecht zu werden und die Initiativen ungeachtet dessen wie bisher zu fördern.Sollte sich der AStA der Initiativenförderung verweigern, würde er unverantwortlichen Schaden im direkten Lebens- und Studienumfeld der Bochumer Studierenden verursachen. Mit der Vertretung der sozialen, kulturellen und politischen Interessen der Bochumer Studierendenschaft hätte das nichts mehr zu tun.
Nein zu Bekenntniszwang und Willkür — ja zu Anerkennung und Unterstützung von Engagement! Ja zur Initiativenförderung!

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Link zur Erklärung  und aktualisierte UnterstützerInnen-Liste:
http://www.bo-alternativ.de/2012/04/17/brief-gegen-den-bekenntniszwang/#more-30670



 

 

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