Ohne Vertrauen und Anerkennung Soziale Arbeit nicht möglich

Anbei verweisen wir auf eine weitere Stellungnahme - hier der

Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA)

 Vor einigen Tagen wurde ein neuer Gesetzesentwurf der Schwarz-Grünen Landesregierung in Hessen öffentlich. Es handelt sich dabei um eine Neuauflage der „Extremismusklausel“, welche Träger, die öffentliche Mittel zur Förderung von Angeboten politischer Bildung nutzen, bspw. durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, dazu auffordert anlasslos ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung abzulegen. Bundesweit wurde diese Klausel nach einer langen und konstruktiven Auseinandersetzung wieder abgeschafft. Nun steht in Hessen neben der Wiedereinführung eine weitere Verschärfung dieses Vorgehens auf der Agenda: Vorgesehen ist eine Sicherheitsüberprüfung durch den Verfassungsschutz bei Neueinstellungen von Mitarbeiter_innen in Bildungs- und Beratungseinrichtungen und darüber hinaus auch die Überprüfung im Einzelfall nach Vergabe der Arbeitsverträge und Fördergelder.  

Es handelt sich dabei um eine Maßnahme, die das Vertrauen zwischen Trägern, die in Hessen seit Jahren wichtige und anerkannte Arbeit im Bereich politischer Bildung leisten und staatlichen Förderern zutiefst in Frage stellt. Wir können einen solchen Eingriff in die Trägerautonomie nur mit großer Sorge betrachten, stellt dies doch nicht zuletzt auch die Professionalität und den Erfolg der bisherigen bildungspolitischen Praxis in Frage. Bei dem geplanten gesetzlich verankerten Vorhaben vermischen sich dabei Aufgabengebiete, die aus guten Gründen unterschiedliche Strategien und Lösungskonzepte vorsehen. Soziale Arbeit und Sicherheitspolitik sind zwei gesellschaftlich notwendige Handlungsfelder, die jedoch unterschiedlichen Zielen folgen und diese Ziele mit verschiedenen Maßnahmen und Methoden realisieren. Eine Trennung beider Gebiete ist dringend notwendig, um weiterhin eine professionelle und gelingende Soziale Arbeit zu ermöglichen.  

Dies schließt neben der freien Gestaltung der inhaltlichen Ausrichtung von bildungspolitischen Programmen entlang fachlicher Kriterien auch die Zusammenarbeit mit unterschiedlichsten Akteur_innen ein, die für die Weiterentwicklung einer demokratischen Gesellschaft stehen. Soziale Arbeit unterliegt einem professionsspezifischen Wertekodex, dem die Menschenrechte sowie das Grundgesetz zugrunde gelegt sind. Die angedachte gesetzliche Bestimmung disqualifiziert Soziale Arbeit als Profession und zieht die bewährte Praxis Sozialer Arbeit in Zweifel. Wir unterstützen den Protest der Vertreter_innen der Freien Träger wie bspw. der Deutschen Vereinigung für politische Bildung, Landesverband Hessen, die Bildungsstätte Anne Frank in Frankfurt am Main und den Bundesverband Mobile Beratung und weisen den neuen Gesetzesentwurf entschieden zurück. Wir plädieren für das Fortbestehen der bisher vertrauensvollen Basis mit allen Akteur_innen im Feld der politischen Bildungsarbeit, die sich für ein demokratisches Miteinander und eine professionelle Soziale Arbeit einsetzen. Ohne Vertrauen und professionspolitische Anerkennung ist eine gelingende Soziale Arbeit nicht möglich!

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA) zu den geplanten Zuwendungsrichtlinien für Demokratieförderprojekte in Hessen

https://www.dgsa.de/aktuelles-aus-der-dgsa/


 

 

Termine

Keine aktuellen Veranstaltungen.