Thüringer Minister_innen begrüßen Urteil zur Extremismusklausel

Taubert und Poppenhäger begrüßen Urteil zur Extremismusklausel

 

Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), und der Thüringer Minister für Justiz, Holger Poppenhäger (SPD) haben das Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden begrüßt, wonach die vom Bund geforderte "Extremismusklausel" rechtswidrig ist.

Sozialministerin Heike Taubert sagte: „Ich habe die Bundesjugendministerin mehrfach aufgefordert, auf die Extremismusklausel zu verzichten, da diese überflüssig ist. Sie sät Misstrauen und behindert den Ausbau von Präventionsangeboten. Gerade die neuen Erkenntnisse, die wir über Rechtsextreme und ihre Gewaltbereitschaft haben, verlangen mehr Engagement gegen Rechts und keine Gesinnungsschnüffelei. Deshalb bin ich froh über das Urteil und hoffe, dass der Bund schnell Konsequenzen zieht.“

„Die Extremismusklausel ist mit der heutigen Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichts hoffentlich Geschichte. Das ist ein guter Tag für die Bürgerinitiativen, die gegen Rechtsextremismus kämpfen. Ihr Engagement wurde mit der heutigen Entscheidung gestärkt. Das Verwaltungsgericht Dresden hat die verfassungsrechtlichen Bedenken unseres Hauses bestätigt“, sagte Justizminister Holger Poppenhäger. Das Justizministerium hatte im Rahmen der Erstellung des Landesprogramms für Demokratie und gegen Extremismus ein Gutachten zur Extremismusklausel angefertigt, das vom Minister vor dem Landtag vertreten wurde.

Der Bund verlangt von allen Verbänden, Initiativen und Trägern von Projekten gegen Rechtsextremismus die Unterzeichnung einer so genannten Demokratieerklärung, wenn sie für ihre Arbeit Bundesmittel in Anspruch nehmen wollen. Darin wird ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und den Zielen des Grundgesetzes abgefordert sowie darüber hinaus eine Art Gesinnungsprüfung aller Partnerorganisationen und Referenten.

„Die Extremismuserklärung ist ein Misstrauensbeweis gegenüber allen engagierten Bürgerinnen und Bürgern in den vielfältigen Initiativen gegen Rechtsextremismus. Die Ereignisse der letzten Monate sowie das aktuelle Gerichtsurteil sollten die Bundesregierung endlich zum Umdenken bringen. Es ist an der Zeit, diese Erklärung sofort abzuschaffen“, sagte Heike Taubert.

Poppenhäger rät der Bundesregierung, politisch motivierte Initiativen wie diese künftig vorher sorgfältig auf ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit hin zu prüfen. „Hier ist Schaden entstanden, der vermeidbar war. Initiativen gegen Rechts sind in ihrer Arbeit diskreditiert und behindert worden“, so der Justizminister. Die Thüringer CDU sollte aus dieser Entscheidung lernen und nicht länger auf der Anwendung einer rechtwidrigen Klausel bestehen.

Die im Rahmen der Bundesprogramme „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ und „Initiative Demokratie stärken“ verlangte so genannte Demokratieerklärung ist laut Taubert schädlich. In Thüringen habe sie dazu geführt, dass die Städte Jena und Erfurt Bundesmittel in Höhe von jährlich 100.000 Euro für lokale Aktionspläne nicht in Anspruch genommen hätten.

Taubert verlangt zudem eine höhere und langfristige Förderung der Initiativen gegen Rechtsextremismus durch die Bundesregierung. „Das wäre ein klares Signal des Bundes, um die demokratischen Kräfte in unseren Städten und Gemeinden zu stärken. Die Bekämpfung des Rechtsextremismus und die nachhaltige Unterstützung demokratischer Kräfte ist dauerhaft gemeinsame Aufgabe von Bund, Land und Kommunen.“

Die sächsischen Verwaltungsrichter gaben heute einer Klage des Alternativen Kultur- und Bildungszentrums Sächsische Schweiz e.V. statt. Der Verein hatte sich geweigert, die sogenannte Demokratieerklärung als Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern des Bundes zu unterzeichnen.

Quelle: http://www.thueringen.de/de/tmsfg/aktuell/presse/63588/uindex.html

Verwaltungsgericht Dresden erklärt die Extremismusklausel des Bundes in Gänze für rechtswidrig

Nachfolgend dokumentieren wir die Pressemitteilung des AKuBiZ e.V.   /   Amadeu Antonio Stiftung   /   BAGD  /  BAKR vom 25.4.12

*Verwaltungsgericht Dresden erklärt Extremismusklausel für komplett
rechtswidrig*

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden hat nach heutiger
Verhandlung die Extremismusklausel des Bundes in Gänze für rechtswidrig
erklärt. Geklagt hatte das Alternative Kultur- und Bildungszentrum
(AKuBiz e.V.) aus Pirna.
Steffen Richter, Vorsitzender des AKuBiZ e.V.: /„Bei aller Freude über
das Urteil, so ist es traurig, dass wir es überhaupt erstreiten mussten.
Die Extremismusklausel ist eine aktive Behinderung der wichtigen Arbeit
gegen Rechts vor Ort. Die Auffassung des Gerichts bestätigt, dass
Demokratiearbeit nicht mit Misstrauen begegnet werden darf.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Demokratieentwicklung (BAGD), der
größte Zusammenschluss von Initiativen im Bereich von
Demokratieförderung und Engagement gegen rechte Ideologien und Neonazis
zeigt sich hoch erfreut über die wegweisende Entscheidung.

Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung zur heutigen
Verhandlung: „Das Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass solche
Staatsbekenntnisse und Bespitzelungsaufforderungen nicht rechtskonform
sind.“

Friedemann Bringt von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und
Rechtsextremismus (BAGKR): /„Demokratie muss gelebt werden. Frau
Schröder ist aufgefordert, diese rechtswidrige Klausel sofort
zurückzunehmen. Eine Entschuldigung bei den Initiativen, die sich
tagtäglich vor Ort für Demokratie einsetzen, wäre angebracht.“


Mehr dazu sollte in den folgenden Tagen auf der homepage des AKubiz e.V. zu lesen sein.

http://www.akubiz.de/index.php

Meldung des MDR vom 25.4.12

http://www.mdr.de/sachsen/extremismusklausel104_zc-f1f179a7_zs-9f2fcd56.html

Weitere Links zu Berichten in den Medien:

Netz-gegen-Nazis vom 25.4.2012

http://www.netz-gegen-nazis.de/artikel/extremismusklausel-vor-gericht-bespitzelungs-passagen-sind-rechtswidrig-7658

Süddeutsche vom 25.4.2012

 

http://www.sueddeutsche.de/politik/erfolg-fuer-initiativen-gegen-rechts-gericht-erklaert-extremismusklausel-fuer-rechtswidrig-1.1341854

 

 

FR vom 27.4.2012

 

http://www.fr-online.de/politik/extremismusklausel-david-gewinnt-gegen-goliath,1472596,15003316.html


 

Amadeu-Antonio-Stiftung vom 26.4.12

 

http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/aktuelles/extremismusklausel-im-bund-und-in-sachsen-rechtswidrig/

Extrem demokratisch! Auch ohne Unterschrift unter die Extremismusklausel!

Die Kooperationspartner_innen dieser Website setzen sich seit Jahren kontinuierlich gegen ein Erstarken der extremen Rechten und gegen menschenverachtende Ideologien ein - unter anderem über antirassistische Bildungsarbeit, Beratung gegen rechte Strukturen sowie die regionale Beteiligung an Initiativen gegen Rechts. Das Engagement gegen die extreme Rechte zielt dabei explizit darauf ab, die Zivilgesellschaft und das demokratische Grundverständnis in der Gesellschaft zu stärken. Wir wenden uns gegen Instrumente in Förderprogrammen, die demokratisches Engagement schwächen und unter einen Generalverdacht stellen und fordern aus folgenden Gründen die verpflichtende „Extremismusklausel" aus sämtlichen Bundesprogrammen zu entfernen:

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Extremismusklausel - was ist das?

Die sogenannte Demokratieerklärung ist ein schriftliches Bekenntnis zur Freiheitlich Demokratischen Grundordnung (fdGO), welche Antragssteller gegenüber dem deutschen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) als Voraussetzung für den Erhalt von Bundesfördermitteln aus dem Titel "Maßnahmen für Extremismusprävention" abgeben müssen.

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