Pauline Bader, Studentin der Politikwissenschaft an der FU Berlin/ Prof. Dr. Alex Demirovic, Universität Frankfurt, TU Berlin

Das Extremismus-Schema, das die Demokratie schützen soll, erweist sich als demokratiegefährdend. Diejenigen, welche die gegenwärtige Form der Demokratie für unzureichend halten, werden als Extremisten mit den Rechten gleichgesetzt und von den braven Demokraten geschieden. Diese werden erleichtert zur Kenntnis nehmen, dass sie sich besser nicht für die Demokratie einsetzen.

 
Quelle:

Demirovic, Alex/Bader, Pauline: Das Fürchten gelehrt. Das Extremismus-Schema, das die Demokratie schützen soll, erweist sich als demokratiegefährdend. In: Der Freitag. vom 12.02.2010.

Prof. Dr. Paul Mecheril, Universität Oldenburg

Die Extremismusklausel ist oder war der paradoxe sicherheitspolitische Versuch, durch eine Verfahrensmechanik der Verdächtigung vage, aber folgenreiche Unterscheidungen zwischen „extrem“ und „nicht-extrem“ einzuführen, denen vermeintliche Funktionalität für staatliche
Überwachungsmotive zukommt. Paradox ist/war der Versuch, weil er Vertrauensbildung nicht nur verhindert, sondern das politische und soziale Engagement vieler Institutionen  und Einzelner so diskreditiert, dass sie auch psychologisch geschwächt werden und somit - ohne die Früchte ihrer Arbeit - indirekt und zukünftig eine Intensivierung staatlicher Kontrolle notwendig sein wird.

Prof. Dr. Fabian Kessl, Universität Duisburg-Essen

Die Extremismusklausel (offiziell: „Demokratieerklärung“), die von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, 2011 in Kraft gesetzt wurde, ist vom Dresdner Verwaltungsgericht Ende April 2012 für rechtswidrig erklärt worden. Damit ist allerdings die Debatte um den schriftlichen Bekenntniszwang im Kontext der Beantragung von Bundesfördermitteln keineswegs vom Tisch. Denn das Dresdner Verwaltungsgericht hat die Klausel zwar als juristisch unzureichend, aber nicht als grundrechtswidrig erklärt. Insofern ist zu vermuten, dass das Ministerium nun nachlegen, und die Klausel in überarbeiteter Fassung wieder auf die Agenda setzen wird. Ihre verfassungsrechtliche Prüfung steht noch aus.

Der Skandal der Extremismusklausel ist, dass mit der vagen Formulierung des Ausschlusses eines Anscheins der Unterstützung „extremistischer Strukturen“ ein Einfallstor für die relativ unkontrollierte Kategorisierung von Vereinen und Initiativen als Extremismus-unterstützend eröffnet wurde. Genau eine solche Kontrollklausel als „Demokratieerklärung“ zu bezeichnen, entbehrt darüber hinaus nicht eines gerüttelten Maßes an Zynismus, schließlich ist bekannt, dass gerade demokratiekritische und das damit verbundene öffentliche Engagement die Demokratie stabilisieren, und nicht schwächen. Daher müsste ein Bundesprogramm, das auf Demokratisierung zielt, gerade auf die Initiativen und Projekte setzen und sie fördern, die kritisch hinschauen, auf vorhandene strukturelle Verwerfungen aufmerksam machen und damit auf aktuell ausgeschlossene politische Positionen.

 

In diesem Zusammenhang ist auch die Frage nach Zivilgesellschaft und Demokratie von Interesse. Fabian Kessl forscht und schreibt u.a. über die Bedeutung von Zivilgesellschaft und Demokratie für sowie deren Verhältnis zur Soziale/n Arbeit:

 ·         Kessl, Fabian: Zivilgesellschaft. In: Otto, H.-U./Thiersch, H. (Hrsg.), Handbuch Sozialarbeit/Sozialpädagogik. München 2011. 

http://www.uni-due.de/imperia/md/content/biwi/kessl/zivilgesellschaft_hb-soziale-arbeit__kessl_2011_.pdf

 

·         Kessl, Fabian: Demokratietheoretische Vergewisserungen in der Sozialen Arbeit. In: Lösch, B./Thimmel, A. (Hrsg.), Kritische politische Bildung. Ein Handbuch. Schwalbach 2010.

PD Dr. Samuel Salzborn , Universität Gießen

Der derzeit verwendete Extremismusbegriff ist normativ verkürzt, unterkomplex und eindimensional. Er vernachlässigt vollkommen antidemokratische und antiaufklärerische Tendenzen, die Ihren Ursprung in der Mitte der Gesellschaft haben.

Samuel Salzborn führt das Thema in seinem Aufsatz „Extremismus und Geschichtspolitik“ weiter aus.

(In: Fröhlich, C./Heinrich, F.-A./Schmid, H. (Hrsg.), Jahrbuch für Politik und Geschichte. Band 2/2011. Stuttgart 2011.)  http://www.salzborn.de/txt/2011_JPG.pdf

Prof. Dr. Frank Deppe, Universität Marburg

Das Bekenntnis zum autoritären Staat war - sei’s realpolitisch, sei’s propagandistisch - immer  auf das engste mit der Repression gegen die Linke verbunden. Die Konservativen haben  es immer wieder vermieden, diese Geschichte einmal gründlich aufzuarbeiten. Stattdessen haben sie immer wieder in „Geschichtsdebatten“ darauf hingearbeitet, die deutsche Vergangenheit zu „entsorgen“.

 

Quelle:

Deppe, Frank: Zur Geschichte der Diffamierung der Linken in Deutschland und in Hessen. Vortrag. Frankfurt/Main: 23.11.2008, S.4

 

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