Zur Zulässigkeit der „Extremismusklausel“ im Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenzen stärken“

Im Auftrag von Verein für Demokratische Kultur in Berlin e.V., Sühnezeichen Friedensdienste e.V., Kulturbüro Sachsen e.V. und Opferperspektive Brandenburg e.V. hat Prof. Ulrich Battis (HU Berlin) ein wissenschaftliches Gutachten zur Extremismusklausel verfasst. Das komplette Gutachten kann hier nachgelesen werden auf.

Zusammenfassung des Gutachtens:

Battis hat keine rechtlichen Bedenken gegenüber dem ersten Satz der Erklärung. Er hält ihn für legitim und angemessen. Probleme sieht er hingegen in den beiden nächsten Sätzen, da sie unklar formuliert und seiner Meinung nach nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit genügen. Er sieht es als unangemessen an, mit unpräzisen Begriffen Projektträgern „das Erfordernis der gegenseitigen dauernden Kontrolle und Überprüfung aufzuerlegen“. Daraus würde, laut Battis ein „Klima des Misstrauens“ folgen, welches die Ziele des Bundesprogramms gefährden würden. Weiterhin verstößt der zweite und dritte Satz der Klausel nach Battis' Auffassung gegen Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes (Gleichheitsgrundsatz). Er empfiehlt diese beiden Sätze wegzulassen und die Erklärung auf den ersten Satz zu beschränken.

 

 

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