Thüringer Minister_innen begrüßen Urteil zur Extremismusklausel

Taubert und Poppenhäger begrüßen Urteil zur Extremismusklausel

 

Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), und der Thüringer Minister für Justiz, Holger Poppenhäger (SPD) haben das Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden begrüßt, wonach die vom Bund geforderte "Extremismusklausel" rechtswidrig ist.

Sozialministerin Heike Taubert sagte: „Ich habe die Bundesjugendministerin mehrfach aufgefordert, auf die Extremismusklausel zu verzichten, da diese überflüssig ist. Sie sät Misstrauen und behindert den Ausbau von Präventionsangeboten. Gerade die neuen Erkenntnisse, die wir über Rechtsextreme und ihre Gewaltbereitschaft haben, verlangen mehr Engagement gegen Rechts und keine Gesinnungsschnüffelei. Deshalb bin ich froh über das Urteil und hoffe, dass der Bund schnell Konsequenzen zieht.“

„Die Extremismusklausel ist mit der heutigen Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichts hoffentlich Geschichte. Das ist ein guter Tag für die Bürgerinitiativen, die gegen Rechtsextremismus kämpfen. Ihr Engagement wurde mit der heutigen Entscheidung gestärkt. Das Verwaltungsgericht Dresden hat die verfassungsrechtlichen Bedenken unseres Hauses bestätigt“, sagte Justizminister Holger Poppenhäger. Das Justizministerium hatte im Rahmen der Erstellung des Landesprogramms für Demokratie und gegen Extremismus ein Gutachten zur Extremismusklausel angefertigt, das vom Minister vor dem Landtag vertreten wurde.

Der Bund verlangt von allen Verbänden, Initiativen und Trägern von Projekten gegen Rechtsextremismus die Unterzeichnung einer so genannten Demokratieerklärung, wenn sie für ihre Arbeit Bundesmittel in Anspruch nehmen wollen. Darin wird ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und den Zielen des Grundgesetzes abgefordert sowie darüber hinaus eine Art Gesinnungsprüfung aller Partnerorganisationen und Referenten.

„Die Extremismuserklärung ist ein Misstrauensbeweis gegenüber allen engagierten Bürgerinnen und Bürgern in den vielfältigen Initiativen gegen Rechtsextremismus. Die Ereignisse der letzten Monate sowie das aktuelle Gerichtsurteil sollten die Bundesregierung endlich zum Umdenken bringen. Es ist an der Zeit, diese Erklärung sofort abzuschaffen“, sagte Heike Taubert.

Poppenhäger rät der Bundesregierung, politisch motivierte Initiativen wie diese künftig vorher sorgfältig auf ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit hin zu prüfen. „Hier ist Schaden entstanden, der vermeidbar war. Initiativen gegen Rechts sind in ihrer Arbeit diskreditiert und behindert worden“, so der Justizminister. Die Thüringer CDU sollte aus dieser Entscheidung lernen und nicht länger auf der Anwendung einer rechtwidrigen Klausel bestehen.

Die im Rahmen der Bundesprogramme „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ und „Initiative Demokratie stärken“ verlangte so genannte Demokratieerklärung ist laut Taubert schädlich. In Thüringen habe sie dazu geführt, dass die Städte Jena und Erfurt Bundesmittel in Höhe von jährlich 100.000 Euro für lokale Aktionspläne nicht in Anspruch genommen hätten.

Taubert verlangt zudem eine höhere und langfristige Förderung der Initiativen gegen Rechtsextremismus durch die Bundesregierung. „Das wäre ein klares Signal des Bundes, um die demokratischen Kräfte in unseren Städten und Gemeinden zu stärken. Die Bekämpfung des Rechtsextremismus und die nachhaltige Unterstützung demokratischer Kräfte ist dauerhaft gemeinsame Aufgabe von Bund, Land und Kommunen.“

Die sächsischen Verwaltungsrichter gaben heute einer Klage des Alternativen Kultur- und Bildungszentrums Sächsische Schweiz e.V. statt. Der Verein hatte sich geweigert, die sogenannte Demokratieerklärung als Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern des Bundes zu unterzeichnen.

Quelle: http://www.thueringen.de/de/tmsfg/aktuell/presse/63588/uindex.html


 

 

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